Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Landkreis Haßberge e.V.
Zustandekommen des Vertrages
• Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der
Annahme durch die Volkshochschule/UBiZ zustande.
• Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule/UBiZ in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
• Für alle Kurse ist vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.
• Die Anmeldung ist verbindlich.
• Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.
• Ausschließlich bei Online-Anmeldungen erfolgt eine Anmeldebestätigung. Bei Programmänderungen oder
-absagen werden Sie benachrichtigt.
Zahlungsmodalitäten
Diese wird, je nach Kursart, per SEPA-Lastschriftverfahren oder Barzahlung durchgeführt.
Umstellung des Lastschrifteinzuges von vorhandenen Einzugsermächtigungen
auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses
Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer
gekennzeichnet. Die Mandatsreferenznummer wird von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben. Da diese
Umstellung durch uns erfolgt, müssen Sie nichts unternehmen.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Beim Zustandekommen des Vertrags mit der vhs/UBiZ stellen Sie als Teilnehmer/-in ggf. ein SEPA-
Lastschriftmandat aus.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ist auf der letzten Seite des Programmhefts zusammen mit dem
Anmeldeformular zu finden. Es liegt zudem in der vhs-Geschäftsstelle aus und steht auf unserer Homepage
www.vhs-hassberge. de zum Download bereit.
Bei Änderungen der Bankdaten ist ein neues Mandat zu erteilen.
Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften
Der Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften ist der 15. bzw. der 01. eines Monats. Fällt der 15. bzw. der 01. eines
Monats auf ein Wochenende bzw. auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den
nächstfolgenden Bank-Geschäftstag.
Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die
Bankgebühren zu Lasten der Kontoinhaber/innen berechnet.
Gebühren
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.
Teilnehmerbescheinigung
Sie können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden, wenn mindestens 80 % der
Unterrichtsstunden besucht wurden. Die Gebühr beträgt 2,00 Euro. Eine digitale Teilnahmebescheinigung wird
Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos per E-Mail zugesandt.
Ermäßigung
Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Grundsicherung, Schwerbehinderte und Rentner erhalten gegen Vorlage
eines entsprechenden Nachweises 20 % Ermäßigung der Kursgebühr. Inhaber/innen der Ehrenamtskarte
erhalten eine Ermäßigung von 10 %. Bei Teilnahme von Kinder (falls möglich) in einem regulären
Erwachsenenkurs erhalten 20%, Geschwisterkinder in Kinderkursen 50% Ermäßigung.
Keine Ermäßigung wird gewährt für Einzelveranstaltungen sowie für Fastenwochen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben wird auf UBiZ-Kurse keine Ermäßigung gewährt.
Rücktritt
Abmeldungen müssen bis spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei späteren
Abmeldungen fällt die volle Teilnahmegebühr an. Bei einigen Veranstaltungen gelten längere Abmeldefristen.
Diese sind bei der jeweiligen Veranstaltung gesondert angegeben.
Die Volkshochschule/das UBiZ kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 10 Teilnehmern
nicht erreicht wird oder wenn Kursleiter aus Gründen ausfallen, die nicht von der Volkshochschule/dem UBiZ zu
verantworten sind.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des UBiZ erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt insbesondere für
Veranstaltungen im Außenbereich. Der/Die Teilnehmer*in muss bei der Veranstaltungsteilnahme in
gesundheitlich guter Verfassung sein. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen
(Medikamentenbedarf, Allergien etc.) sind dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollte
sich herausstellen, dass der/die Teilnehmer*in trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung
wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat und dies zu Problemen führt,
kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden - ohne Erstattung der bezahlten Leistungen.
Haftung
Für Schäden der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der
Veranstaltung haftet die Volkshochschule/das UBiZ nur bei zurechenbarem Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Das gilt nicht, wenn die Volkshochschule/das UBiZ wesentliche Pflichten des Vertrages
schuldhaft verletzt, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des/der
Teilnehmer*in Die Volkshochschule/das UBiZ haftet nicht für Schäden während der An- und Abreise zu den
Veranstaltungen.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des
Veranstaltungsprogramms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter*innen sind zur
Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder
Art bedürfen der Schriftform.
2. Beispiel: Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........