Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten für den Betroffenen regeln zu dürfen. Eine solche Vorsorgevollmacht kann auch auf ausgewählte Bereiche beschränkt werden, so dass diese zum Beispiel nur für vermögensrechtliche oder persönliche Dinge gilt. Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll.
Status:
Kursnr.: J30K06
Termin: Mi., 18.11.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Kursort: vhs, Gg.-Nadler-Str. 1, Raum 2.1
Gebühr: 3,00 €
Georg-Nadler-Str. 1
96106 Ebern
UmweltBildungsZentrum Oberschleichach
Pfarrer-Baumann-Straße 17 | 97514 Oberaurach
Tel: 09529.9222-0
Fax: 09529.9222-50
E-Mail: info@ubiz.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
